Energie
Beratung
Thermographie
Energieberatung . Energieausweis
mit uns als starken Partner für eine wohlige Zukunft
Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um eine energetische Sanierung nach der aktuellen Energiesparverordnung geht. Wir überwachen die Arbeiten und sichern die hohe Qualität aller Maßnahmen. Damit Ihr Vorhaben auch zu dem Ergebnis führt, dass Sie sich wünschen.
Als Erstes steht die Bestandsaufnahme des energetischen Ist-Zustands Ihrer Immobilie. Neben der Gebäudehülle spielt dabei auch die Qualität der vorhandenen Heizungsanlage eine wichtige Rolle. Hieraus können wir die Einsparpotentiale Ihre Immobilie darstellen. Auf Basis der Bestandsaufnahme erarbeiten wir Vorschläge, wie die Schwachstellen beseitigt werden können und welche Kosten damit verbunden sind.
Der Antrag für Fördermittel muss eingereicht werden, bevor Sie ein Unternehmen beauftragen und bevor die Arbeiten beginnen!
Unsere Planungs- und Beratungsleistungen sollten Sie daher schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Sobald die Arbeiten starten, übernehmen wir auch die Baubegleitung. Wir als Sachverständige sichern die Qualität aller Maßnahmen und sorgen dafür, dass das Energieeinsparpotenzial ausgeschöpft wird und Bauschäden vermieden werden. Wir erkennen bei einer Baustellenbegehung bzw. aus den Unterlagen sehr schnell, ob die Bauvorgaben korrekt eingehalten wurden oder ob Nachbesserungsbedarf besteht. Außerdem erhalten Sie von uns nach Baufertigstellung einen Ratgeber, wie Sie Ihre sanierte Immobilie richtig heizen und lüften.
Energieberatung
Ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit ist die "Begutachtung von Feuchte- und Schimmelschäden", dabei setzen wir, im Hinblick auf die Qualität und die Möglichkeit zum ganzjährigen Einsatz, auf die Wärmebrückenberechnung nach DIN EN ISO 10211, Randbedingungen nach DIN EN ISO 10211 und nach DIN 4108 Beiblatt 2, Psi-Wert und f-Wert Berechnung.
Bei der Wärmebrückenberechnung erfolgt eine zwei- oder auch dreidimensionale Betrachtung der Wärmebrücke. Denn, je geringer die Temperaturunterschiede sind, desto weniger aussagefähig sind die Schlussfolgerungen die ausschließlich aufgrund von Oberflächentemperaturmessungen gezogen werden. Dagegen ist die Methode der Wärmebrückenberechnung unabhängig von den im Rahmen von Messungen erforderlichen Temperaturdifferenzen. Bei der Wärmebrückenberechnung wird die Oberflächentemperatur in Abhängigkeit von den Bauteilen berechnet.
Energieausweis I Pflicht bei Vermietung und Verkauf
Fast jedes neue Gebäude, das auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, brauchen einen Energieausweis. Außerdem ist ein Energieausweis notwendig, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten. Die Vorgaben beruhen auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Gerne erstellen wir auch für Ihre Immobilie einen Energieausweis.
Thermographie
Bei der Einschätzung von Feuchte- und Schimmelschäden sowie der energetischen Beratung runden wir unser Angebot ab, da wir sowohl den Bereich Thermografie nach ISO 18436 (Thermograf Level 1), als auch die Wohnraumlüftung nach DIN 18017 Teil 3 und DIN 1946 Teil 6 (Fachkraft für Wohnraumlüftung) und die Durchführung von Winddichtigkeitsprüfungen (Blower-Door) abdecken.
Blower-Door Messung
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt unseres Sachverständigenbüros ist die Erstellung von bedarfsbasierten Energieberatungsberichten + Energieausweisen, sowie die Energetische Baubegleitung (KfW-Fördermaßnahmen / BAFA-Förderungen) als Energieeffizienz-Experte auch für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 24 EnEV