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Schadensanalyse

Schadensgutachten

Beweissicherung

Kurzgutachten

Versicherungsgutachten

Unsere Leistungen als Gutachter
Es kommt auf das Detail an

Schäden und Mängel an Gebäuden können sich schnell an angrenzende Bauteile übertragen und die allgemeine Sicherheit sowie Funktion beeinträchtigen. Wird die Ursache nicht behoben, ist das Ausmaß weiterer Schäden unkalkulierbar. Auch daraus resultierende Schadstoffe, z. B. Sporen die durch Schimmelbefall freigesetzt werden, können schnell großen Einfluss auf den Alltag und die Gesundheit deren Nutzer nehmen. Schnelles Handeln ist daher gefragt, so Verhindern Sie hohe Folgekosten und sichern Sie sich Rechtsansprüche.

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Schadensanalyse I Der Ursache auf den Grund gehen

Die Bauschadensanalyse bietet die Möglichkeit abzuschätzen wie Schwerwiegend ein Schaden ist ohne direkt ein Gutachten beauftragen zu müssen. Jedes Gebäude und Bauteil ist individuell und benötigt daher immer eine Prüfung im System. 

Bei der Schadensanalyse nehmen wir alle möglichen Ursachen des Schadens oder des Mangels, systematisch in Augenschein und führen Messungen durch. Anschließend werden Empfehlungen und erforderlich Schritte, zur weiteren Vorgehensweise ausgesprochen. Erst dann nehmen wir Materialproben und wenn nötig Bauteilöffnungen vor. Diese Materialproben geben wir dann in eines unserer modernen Materialprüfungsanstalten zur Untersuchung. Die aus der örtlichen Schadensanalyse und aus dem Labor, baustoffkundllichen Bewertung, gewonnenen Erkenntnisse können wir dann in das Gutachten einfließen lassen.

 

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Versicherungsgutachten

Wenn Sie die Abwicklung Ihres Schadensfalles bei Ihrer Versicherung beschleunigen wollen, empfehlen wir Ihnen eine Gutachtenerstellung für Versicherungsschäden.
In einem solchen Gutachten beantworten wir folgende Fragen:

  • Führte unsachgemäßes, fahrlässiges oder grob fahrlässiges Verhalten vom Nutzer zu dem Schaden?

  • Sind bauliche Mängel oder Fehler an der Gebäudekonstruktion Ursache für den zu beanstandenden Schaden?

  • Kann der entstandene Schaden durch Sturm oder ähnliche Umwelteinflüsse entstanden sein?

  • Führten andere Faktoren zur Ursache?

In einem Versicherungsgutachten werden die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten sowie der verbleibende technische Mindestwert festgehalten. Das gesamte Objekt wird nach nicht sichtbaren Schäden und deren Ursachen untersucht, weil diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr für die Versicherung einwandfrei nachzuweisen sind.
Der Schadenshergang wird geprüft, schadensmindernde Maßnahmen werden umgehend eingeleitet. Diese Schadensaufnahme sowie die Dokumentation des Schadens erfolgt schriftlich und mit Hilfe von Bildern.
Das abschließende Gutachten erhalten Sie und ihre Versicherung in übersichtlicher und nachvollziehbarer Form.

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Kurzgutachten I Auf den Punkt gebracht

Hierbei werden Ihre Fragen schon beim telefonischen Erstgespräch mit uns festgelegt. Bei dem Kurzprotokoll wird der Ist-Zustand vor Ort in Augenschein genommen, definierte Fragen beantwortet und wenn nötig auf mögliche Gefahren in Kurzform hingewiesen. Eine Dokumentation mit Fotos findet hierbei nicht statt. Es wird lediglich auf Ihre Fragen eingegangen und in einem tabellarischem Kurzprotokoll beantwortet. Überlegen Sie daher bitte vor unserem gemeinsamen Telefonat welche Fragen Sie beantwortet haben möchten. 

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Schadensgutachten

Diese Form des Gutachtens dient zu Beweiszwecken einer oder mehrerer Parteien  z. B. bei einer Streitfrage oder durch ein Gericht bestellt. Dabei ist eine genaue Aufgabenstellung und Fragestellung essenziell. Im Gutachten werden detailliert der SOLL-IST Zustand sowie baulichen Dokumente geprüft. Die Schadensstelle wird genaustens inspiziert und Beweise in Bild und Schrift dokumentiert. Kosten evaluiert und auf Gefahren hingewiesen. Unsere Gutachten zeichnen sich besonders dadurch aus, dass Sie komplexe technische oder bewertungsrelevante Sachverhalte klar und leicht nachvollziehbar in gebotener Kürze darstellen. Darüber hinaus sind uns die Anforderungen der Gerichte bekannt und achten penibel auf deren Einhaltung, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.

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Beweissicherung I Vermeiden Sie Streitigkeiten

Allgemeiner Zweck der Beweissicherung ist den IST-Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt für die Zukunft durch fotografische und schriftliche Dokumentation festzuhalten. So können in der Zukunft keine Streitigkeiten über den dokumentierten Zustand entstehen. 

Private Beweissicherung . Bei Bauvorhaben z. B. Sanierung, insbesondere im Bereich der Grenzbebauung, besteht die Gefahr, dass Schäden an Nachbargebäuden oder Wohnungen entstehen. Für diese durch Bauarbeiten entstandenen Schäden haftet in der Regel der Verursacher. Häufig entsteht später Streit darüber, ob Schäden tatsächlich durch Bauarbeiten entstanden sind oder schon vorher vorhanden waren. Den Nachweis zu führen, dass Schäden schon vorher vorhanden waren, ist im Nachhinein oft nicht mehr möglich und die Beweislast liegt meist beim Durchführenden der Bauarbeiten. Deshalb ist es zu empfehlen, vor Beginn solcher Bauarbeiten, eine Beweissicherung durchzuführen. Dabei schätzen wir zunächst durch Einsicht in Ihre Planungsunterlagen ein, wie groß der Einflussbereich ist und überprüfen und dokumentieren dann den Zustand der Nachbargebäude oder Wohnungen in diesem Einflussbereich vor Beginn der Bauarbeiten.

Gerichtliche Beweissicherung . selbständiges Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO). Hierunter zu verstehen ist ein gerichtliches Verfahren, das durch einen entsprechenden Antrag veranlasst wird und dem eigentlichen Hauptprozess vorgelagert ist. Ziel ist es einerseits einen Rechtsstreit zu vermeiden, indem die streitigen Fragen durch uns als unabhängigen Gutachter geklärt werden und dadurch eine außergerichtliche Einigung möglich wird. Kommt es zu keiner Einigung, so sind mit dem Gutachten, dass im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens erstellt wurde, die Beweise gesichert, da ein solches Gutachten vor Gericht als Beweismittel zugelassen ist, im Gegensatz zu einem Privatgutachten, das lediglich als qualifizierter Parteivortrag eingebracht werden kann. Das Gericht bestimmt im selbständigen Beweisverfahren uns als Gutachter und gibt uns zu beantwortende Fragen vor. Im Baubereich z.B., ob Baumängel vorliegen, welche Ursachen diese haben, wie diese beseitigt werden können und welche Kosten dafür anfallen.

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Wenn gewünscht unterstützen wir Sie auch mit unseren weiteren Leistungen wie Kaufberatung, Bauberatung, Fragen zur Sanierung, Neubau sowie Energieberatung. Schauen Sie hierzu in unser Leistungsportfolio. 

Das Bausachverständigenbüro Cappel ist Ihr erfahrener und kompetenter Partner.

Beauftragen Sie einen Bausachverständiger bevor Sie es müssen. Mit unserem Angebot stehen wir Ihnen gerne zur Seite. 

CAPPEL BAUSACHVERSTÄNDIGER

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