SiGeKo
SiGeKo I Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordination
Ihre Sicherheit in besten Händen
Laut §3 der Baustellenverordnung (BaustellV) hat ein Bauherr die Verpflichtung ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo), wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber bzw. mehrerer Gewerke tätig sind, zu bestellen.
Als SiGeKo erstellen wir schon in der Planungsphase unter anderem Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne (SiGePlan) für die Arbeiten auf der Baustelle und überprüfen deren Einhaltung während des laufenden Bauvorhabens. I. d. R. liegt das Honorar bei 0,4% der Nettobausumme.
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Projektbezeichnung
Bauort
Bauherr
Teile der Baulichen Anlage
Art der Arbeit
Gefahren
Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
Verweise auf LV-Positionen, in den den Sicherheitstechnische Einrichtungen beschrieben sind
Häufigkeit der wiederkehrenden Arbeiten
Geschätzte Baukosten und Bauzeit (Monat . Jahr bis Monat . Jahr)